ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
MD Baugeräte
Hallerhölzlweg 18
9345 Traitsching
Deutschland
Stand: 17.02.2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten, Zubehör und Ersatzteilen zwischen
MD Baugeräte, Hallerhölzlweg 18, 9345 Traitsching (nachfolgend „MD Baugeräte“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Diese AGB gelten sowohl gegenüber
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B) als auch
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (B2C).
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, MD Baugeräte stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
TEIL A – VERKAUF VON BAUMASCHINEN
§2 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
Technische Änderungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten:
Unternehmer: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB)
Verbraucher: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB)
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§4 Lieferung und Gefahrübergang
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über (§ 447 BGB).
Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe über.
§5 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von MD Baugeräte.
Bei Unternehmern gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln.
§6 Gewährleistung
Für Unternehmer (B2B)
Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Übergabe.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Zunächst besteht ein Recht auf Nacherfüllung.
Für Verbraucher (B2C)
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Gewährleistungsfrist bei Neuwaren: 24 Monate.
Bei gebrauchten Maschinen kann die Frist auf 12 Monate verkürzt werden.
TEIL B – VERMIETUNG VON BAUMASCHINEN
§7 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Maschine und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.
Wird die Maschine nicht fristgerecht zurückgegeben, verlängert sich der Mietvertrag automatisch bis zur tatsächlichen Rückgabe.
§8 Mietpreis und Betriebsstundenregelung
Es gelten die vereinbarten Mietpreise.
Die Abrechnung erfolgt auf Tagesbasis.
Betriebsstundenregelung:
Minibagger: 8 Betriebsstunden entsprechen einem Miettag.
Verdichtungstechnik: 3,5 Betriebsstunden entsprechen einem Miettag.
Mehrstunden werden anteilig berechnet.
Maßgeblich ist der Betriebsstundenzähler.
§9 Kaution
MD Baugeräte ist berechtigt, vor Übergabe eine angemessene Kaution zu verlangen.
Die Höhe richtet sich nach Art und Wert der Maschine.
Die Kaution dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche.
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe erfolgt die Abrechnung innerhalb von 14 Werktagen.
§10 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
Die Maschine sach- und fachgerecht zu bedienen.
Nur geeignetes und geschultes Personal einzusetzen.
Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Tägliche Sicht- und Funktionskontrollen durchzuführen.
Keine Veränderungen vorzunehmen.
Schäden unverzüglich zu melden.
Die Maschine nicht an Dritte weiterzugeben.
§11 Sicherheitsunterweisung
Vor Übergabe erfolgt eine Sicherheits- und Bedienungsunterweisung.
Der Mieter bestätigt diese schriftlich.
Ohne unterschriebene Bestätigung erfolgt keine Übergabe.
§12 Übergabeprotokoll und Fotodokumentation
Bei Übergabe wird ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellt.
Der Zustand wird fotografisch dokumentiert.
Das Protokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.
Bei Rückgabe erfolgt eine erneute Zustandsprüfung.
Der bei Übergabe dokumentierte Zustand gilt als anerkannt.
§13 Versicherung und Haftung des Mieters
MD Baugeräte verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Diese deckt keine Schäden am Mietgegenstand selbst.
Der Mieter ist verpflichtet, eine geeignete Maschinenbruchversicherung für die Mietdauer abzuschließen.
Auf Verlangen ist ein Versicherungsnachweis vorzulegen.
Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Totalschaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
§14 Transport- und Verladung
Transport und Verladung erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Mieters.
Erfolgt der Transport durch MD Baugeräte, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Mieters.
Der Mieter stellt geeignete Zufahrtsmöglichkeiten sicher.
Wartezeiten werden gesondert berechnet.
§15 Kraftstoffregelung
Es dürfen ausschließlich vom Hersteller vorgeschriebene Kraftstoffe verwendet werden.
Schäden durch falschen oder verunreinigten Kraftstoff gehen zu Lasten des Mieters.
Maschinen sind vollgetankt zurückzugeben.
Fehlender Kraftstoff wird zzgl. Servicepauschale berechnet.
TEIL C – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§16 Haftung von MD Baugeräte
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
§17 Datenschutz (DSGVO)
Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich.
Der Kunde hat Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung.
§18 Widerrufsrecht (nur Verbraucher bei Fernabsatz)
Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird bereitgestellt.
§19 Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Unternehmer ist Traitsching.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.